Deutschlands Datenschutzanforderungen gehen über die EU-DSGVO hinaus. AktAI hilft Ihrem Unternehmen, sowohl die DSGVO als auch das BDSG vollständig einzuhalten — automatisiert und ohne juristisches Fachwissen.
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist die EU-weite Verordnung zum Schutz personenbezogener Daten, die seit Mai 2018 gilt. In Deutschland wird sie durch das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ergänzt, das nationale Sonderregelungen enthält.
Das BDSG nutzt die Öffnungsklauseln der DSGVO und verschärft den Datenschutz in mehreren Bereichen — insbesondere beim Beschäftigtendatenschutz, bei der Bestellung von Datenschutzbeauftragten und bei der Videoüberwachung. Für deutsche Unternehmen bedeutet das: Sie müssen beide Regelwerke kennen und einhalten.
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Deutschland hat die strengste Umsetzung der DSGVO in der EU — mit eigenen nationalen Besonderheiten.
In Deutschland ist ein Datenschutzbeauftragter bereits ab 20 Beschäftigten Pflicht — deutlich strenger als die allgemeine EU-Vorgabe.
Das BDSG enthält spezielle Regelungen zum Schutz von Arbeitnehmerdaten, die über die DSGVO hinausgehen.
Deutschland hat 17 Datenschutzaufsichtsbehörden — eine pro Bundesland plus den Bundesbeauftragten für den Datenschutz.
Deutsche Aufsichtsbehörden gehören zu den aktivsten in Europa bei der Verhängung von Bußgeldern und Durchsetzungsmaßnahmen.
Jedes Unternehmen, das personenbezogene Daten verarbeitet, muss diese Kernpflichten erfüllen:
Deutsche Aufsichtsbehörden setzen die DSGVO konsequent durch — mit Millionenstrafen auch für bekannte Unternehmen.
2020: Umfassende Überwachung von Mitarbeitern am Standort Nürnberg
2019: Unzulässige Speicherung personenbezogener Mieterdaten ohne Löschkonzept
2019: Unzureichende Authentifizierung bei telefonischen Kundenauskünften
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Prüfen Sie Ihre Compliance sowohl gegen die EU-DSGVO als auch gegen das deutsche BDSG.
Bleiben Sie über Entscheidungen und Leitlinien aller 17 deutschen Datenschutzbehörden informiert.
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